Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform http://www.lotzoptik.de/shop

zwischen

Lotz Optik
Inh.: me. Christopher Lotz

Strasse der Republik 12
65203 Wiesbaden – Biebrich

Telefon: 0611/694178
Email: info@lotzoptik.de

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung deiner Bestellung bei Lotz Optik – Wiesbaden“ per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung des Kunden (1) stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch.

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Zahlungsmodalitäten

(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung (§ 2 (2) dieser AGB), vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland.

(4) Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung, Per Nachnahme, PayPal vornehmen.

(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 6 Sachmängelgewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Augenoptikerhandwerk

1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen und von optischer Handelsware.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von dem Augenoptiker schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Mit der Übergabe des Abholscheins (inkl. der Auftragsnummer) der Fa. Lotz Optik an den Kunden, erklärt sich dieser mit dem Kauf des Angebotes einverstanden (Vertragsabschluss).

2.1. Der Augenoptiker behält sich vor, den Liefertermin um 14 Tage zu überschreiten.

Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden angeliefert, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des
Versands trägt der Kunde. Soweit der Kunde eine besondere Schutzverpackung für Sehhilfen wünscht, stellt ihm der Augenoptiker eine solche auf Kosten des Kunden gerne zur Verfügung.

2.2. Bei Barzahlung hat die Zahlung bei Übergabe der Ware Zug um Zug zu erfolgen.

Wird eine Rechnung erteilt, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rech-
nungserteilung in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem beauftragter oder ermächtigter
Dritter verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Gegen Zahlungsansprüche des Augenoptikers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines oder eines Rezeptes vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.
Verweigert die Krankenkasse – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so bleibt der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil zu zahlen. Vorstehendes gilt für sämtliche Bestellungen des Kunden bei dem Augenoptiker.

2.3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Sehhilfe beziehungsweise Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der diesbezüglichen Werklohnforderungen des Augenoptikers (gegebenenfalls auch des Krankenkassenanteils) Eigentum des Augenoptikers.

3. Preise, Kostenvoranschläge
3.1. Alle angegebenen Preise sind Euro-Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2. Werden Kostenvoranschläge von Dritten (z. B. Krankenkassen) gekürzt, so sind für den Kunden gleichwohl die vom Augenoptiker festgestellten Preise verbindlich.
Kürzungen von dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.3 Mit Übergabe eines Berechtigungsscheines beziehungsweise einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, daß der Augenoptiker die
Kassensätze liquidiert.

4. Reparaturen
Bei einem Reparaturauftrag beziehungsweise einer Aufarbeitung kann der Augenoptiker dem Kunden einen Kontrollabschnitt aushändigen. Die Rückgabe der Ware erfolgt dann nur gegen Vorlage dieses Belegs. Erklärt sich der Augenoptiker im Einzelfall bereit, die Reparatursache auch ohne Kontrollabschnitt auszuhändigen, so ist er berechtigt, von dem Kunden einen Identitätsnachweis beziehungsweise eine Quittung zu verlangen.
Die Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist
der Augenoptiker berechtigt, die Repara turware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB zu verwerten, sofern der Kunde zuvor mit eingeschriebenem Brief auf diese Verwertung hingewiesen und ihm nochmals eine einmonatige Frist zur Abholung der Ware eingeräumt worden ist.

5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt suspendieren die vertraglichen Verpflichtungen des Augenoptikers für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung. Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.

6. Kontaktlinsen
6.1. Bestellt der Kunde Kontaktlinsen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen erstattet werden, ist der Augenoptiker berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu fordern. Der Preis der Kontaktlinsen umfaßt die üblichen Anpassungsleistungen (ausser Austausch- und Sonderanfertigungen). Der Augenoptiker behält sich vor, eine darüberhinausgehende Betreuung nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert abzurechnen.
Bei einer Unverträglichkeit von Kontaktlinsen können diese innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inanspruchnahme des Augenoptikers zurückgegeben werden. Der Augenoptiker behält sich in diesem Falle vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu berechnen.

6.2. Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise eines Berechtigungsscheins zur Abgabe von Kontaktlinsen gelten die entsprechenden Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7. Serviceleistungen
Serviceleistungen berechnet der Augenoptiker nach Zeit und Materialaufwand.

8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist für neuverkaufte Ware beträgt sechs Monate ab Auslieferungstag.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware gerügt werden, ansonsten ist der Augenoptiker von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind – nach Wahl des Augenoptikers – zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder scheitert die Ersatzlieferung, hat der Kunde das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung).
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.
Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (z. B. von Augenärzten oder dem Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung der Sehhilfe selbst und deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe kann keine Gewähr übernommen werden, sofern der Kunde trotz Hinweises des Augenoptikers auf etwaige fehlerhafte Angaben Dritter die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.

8.2. Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Abnahme.
Gewähr wird insoweit nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe rügt.
Erscheint die Nachbesserung nicht von vornherein als aussichtslos, so ist die Gewährleistung zunächst auf die Nachbesserung beschränkt. Der Kunde hat nach dem Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche das Recht, Herabsetzung des Reparaturpreises zu verlangen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

9. Haftung
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Augenoptiker ist ausgeschlossen, sofern der Augenoptiker nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsge hilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen wird und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt und ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den dreifachen Wert der von dem Augenoptiker zu erbringenden Leistung und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren.

10. Widerrufsrecht
Augenoptische Artikel (Brillen, Kontaktlinsen) sind keine Handelswaren, sondern werden für jeden Kunden einzeln nach speziellem Kundenwunsch angefertigt. Daher ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Betriebssitz des Augenoptikers als Gerichtsstand.
Im übrigen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Betriebssitz des Augenoptikers nur, sofern dies gesetzlich vereinbart werden kann.
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